Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung werden die Hinterbliebenen abgesichert.  Im Falle des Todes der versicherten Person wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Bezugsberechtigten ausbezahlt. Besonders empfehlenswert ist eine Risikolebensversicherung für Familien oder Lebensgemeinschaften, in denen eine Person der Hauptverdiener ist. Sinn und Zweck einer Risikolebensversicherung ist in erster Linie die ausbezahlte Summe für die Beerdigung des Verstorbenen zu finanzieren. Eine Beerdigung wird heutzutage nicht mehr vom Staat bezahlt bzw. bezuschusst, die Leistung ist seit 2004 komplett gestrichen worden. Eine  Ausnahme gibt es jedoch für verstorbene Menschen, die keine Familie und Verwandten und sonst nahestehende Personen (mehr) haben, die sich um die Bestattung kümmern. In dem Fall erhält die Person ein Sozialgrab, welches nur zweckmäßig ist. Eine Risikolebensversicherung kann genau genommen zwischen dem 13. Und 65. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die maximale Vertragsdauer läuft bis zum 75. Lebensjahr, danach endet die Versicherung. Wenn die versicherte Person mit 80 Jahren sterben würde, so müssten die Hinterbliebenen für die Bestattungskosten selbst aufkommen, da kein Versicherungsschutz mehr gegeben ist. Aus diesem Grund bieten einige Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit eine bestehende Risikolebensversicherung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln, die bei Ablauf des Versicherungszeitraumes die Todesfallsumme auszahlt. Eine Kapitallebensversicherung ist demzufolge auch teurer. Eine andere Alternative die Familie abzusichern, besteht in einer Sterbegeldversicherung. Eine Sterbegeldversicherung hat gegenüber der Risikolebensversicherung den Vorteil, dass die Versicherungslaufzeit ein Leben lang gilt. Es erfolgt demnach bei der Sterbegeldversicherung eine garantierte Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Eine Sterbegeldversicherung kann ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden und bis zum Alter von 85 Jahren abgeschlossen werden. Ältere und bereits erkrankte Personen haben also auch die Möglichkeit eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Eine Risikolebensversicherung hingegen ist meist gekoppelt mit einer Gesundheitsprüfung. Ab dem Alter von 85 werden bei der Sterbegeldversicherung keine Beiträge mehr erhoben. Der Versicherungsschutz läuft allerdings bis zum Tod weiter ebenso die Verzinsung und Überschussberechnung der Beiträge. Das Mindesteintrittsalter liegt bei 40 Jahren. Der monatliche Beitrag berechnet sich aus dem Eintrittsalter und der vereinbarten Summe. Da die Sterbegeldversicherung keinerlei Gesundheitsfragen vorsieht, ist eine anfängliche Wartezeit gegeben. Erst ab dem 19. Monat wird  die komplette Todesfallsumme inkl. der Zinsen ausbezahlt. Innerhalb der ersten 9 Monate nach Vertragsbeginn werden die eingezahlten Beiträge zurückerstattet, ein Todesfall innerhalb des 10.-12. Monats zahlt 25% der Versicherungssumme aus, zwischen 13-15 Monate 50% usw. Wer z.B. bei einer Risikolebensversicherung abgelehnt wurde aufgrund von Gesundheitsfragen, kann es mit einer Sterbegeldversicherung versuchen. Es gibt auch eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen z.B. von der Delta Lloyd.  Allerdings muss diese Aussage etwas konkretisiert werden, denn ohne Gesundheitsfragen bedeutet nicht automatisch ohne Gesundheitsprüfung. Immerhin schauen Versicherer auch in die Risikowagnisdatei, um zu erfahren ob ein potentieller Kunde schon bei einer anderen Risikolebensversicherung abgelehnt wurde. Außerdem wird bei Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen, genauer „nachgeschaut“, so dass eine Ablehnung gegeben sein kann.

  • delta lloyd sterbegeldversicherung
  • deltaLloyd Risikolebensversicherung
  • gesundheitsprüfung risikolebensversicherung delta lloyd
  • risikolebensversicherung abgelehnt
Social Bookmarking:
  • MisterWong.DE
  • TwitThis
  • Digg
  • Yigg
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Google
  • LinkedIn

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.